Lösen Sie das Dienstverhältnis eines Mitarbeiters Ihres Betriebes oder geht er/sie in Pension, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für die Mitarbeiter die nicht unter die Abfertigung NEU fallen, eine Abfertigung zu zahlen.

Um nun in dieser Situation oder im Ablebensfall eines Mitarbeiters finanziell vorgesorgt zu haben, bietet sich der Abschluss der Abfertigungsrückdeckungsversicherung an. Durch diese Versicherungsform sichern Sie die finanziellen Mittel in Ihrem Betrieb und können damit einerseits Abfertigungszahlungen wahrnehmen und anderseits Risiken wie Tod oder frühzeitige Pensionierung der Versicherten abdecken. Auch die Abfertigungsansprüche von Familienangehörigen, die oftmals darauf verzichten müssen, sind gesichert.

  • Sicherstellung der Liquidität zu 100%
  • Kalkulierbare, gleichmäßige Verteilung künftiger Belastungen
  • Abwälzungen betriebsfremder Risiken auf den Versicherer
  • Sicherstellung des Abfertigungsanspruches des Dienstnehmer

  • garantierte Auszahlung der Abfertigung

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